Impressum
Studio Ant
Ana Marie Hintze
E-Mail: studio@antcostume.com
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Studio Ant, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Ana Marie Hintze, Zossener Str. 10, 10961 Berlin, Mail studio@antberlin.com und ihre Kund*innen (Verbraucher*innen und Unternehmen).
2. Verbraucher*in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer*in ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des/der Kund*in, der/die Unternehmer*in ist, werden nicht anerkannt.
5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher*innen
Verbraucher*innen steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmenskund*innen wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1. Auf Anfrage des/der Kund*in erstellt Studio Ant, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem/ der Kund*in zu. Der/die Kund*in hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber Studio Ant zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei Studio Ant ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des/der Kund*in folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen Studio Ant und dem/ der Kund*in zu Stande, spätestens aber mit Anfertigung der Ware.
1.2. Angebote von Studio Ant gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbraucher*innen nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
1.3. Vertragssprache ist primär deutsch.
2. Lieferung
Grundsätzlich ist die Ware vor Ort, bei Studio Ant abzuholen. Im Falle einer Lieferung an den/ die Kund*in gilt: Ist es ein Unternehmen, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an die Spedition bzw. bei Abholung durch den/ die Kund*in, bei Versandbereitschaft auf den/ die Kund*in über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. (optional: Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 30% der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Studio Ant stellt dem/ der Kund*in gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.)
3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Studio Ant (nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4. Ist der/ die Kund*in Unternehmer*in, gilt daneben folgendes:
•Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Studio Ant bis zur Erfüllung sämtlicher Studio Ant gegen den/ die Kund*in zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
•Der/die Unternehmer*innenkund*in ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Studio Ant erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser/ diese seine/ ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
•Der/ die Unternehmer*innenkund*in kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den/ die Dritte/ Dritten übergeht.
•Der/ die Unternehmer*innenkund*in darf ohne Zustimmung von Studio Ant, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den/ die Unternehmenskund*in erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Studio Ant. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmenskund*in Studio Ant unverzüglich zu benachrichtigen.
•Der/ die Unternehmer*innenkund*in tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Studio Ant ab, die diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der/ die Unternehmer*innenkund*in nicht in Verzug befindet, ist der/ die Unternehmer*innenkund*in berechtigt, die Studio Ant abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er/sie ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
•Auf Verlangen von Studio Ant hat der/ die Unternehmer*innenkund*in die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer*in bekannt zu machen und Studio Ant die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den/ die Abnehmer*in erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Studio Ant wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des/der Kund*in nach Wahl von Studio Ant freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung beschränkt.
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
4.2 Ist der/ die Kund*in Unternehmer*in entscheidet Studio Ant über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des/der Kund*in, der/die Unternehmer*in ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des/der Kund*in sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Studio Ant nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B.Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Studio Ant dem/der Kund*in nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/ die Kund*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
1. Geltungsbereich/ Verweis
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des/der Vertragspartner*in ausgeführt werden.
2. Kosten
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der/die Kund*in Kostengrenzen setzen.
2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch Studio Ant nur auf ausdrückliche Anforderung durch den/die Kund*in erstellt.
2.3. Ein vom Kund*in gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem/der Vertragspartner*in berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werden wir den/ die Vertragspartner*in unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
2.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des/der Vertragspartner*in gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
2.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3. Kündigung
Dem/der Kund*in steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der/die Kund*in den Vertrag, so hat er/sie die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die die Studio Ant zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt Studio Ant die Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem/der Kund*in zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Studio Ant kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der/die Kund*in hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
5.2. Der/ die Kund*in ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschluss auf seine/ihre Kosten bereitzustellen. Er/Sie hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
5.3. Kommt der/die Kund*in seinen/ihren Verpflichtungen nicht nach, so ist Studio Ant nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des/der Kund*in die Handlungen vorzunehmen.
5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des/der Kund*in bleiben im Übrigen unberührt.
6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6.1 Die Angaben von Studio Ant über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei den es wurde etwas anderes vereinbart.
6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von Studio Ant nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemesser Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den/die Kund*in
7.1 Der/die Kund*in ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2 Kommt der/die Kund*in mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der/die Kund*in das Werkstück ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der/die Kund*in in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
8. erweitertes Pfandrecht
8.1. Studio Ant steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Werkstück zu.
8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Gewährleistung
Der/die Kund*in hat einen Mangel der Anfertigung, Reparatur oder Montage Studio Ant unverzüglich mitzuteilen. Hat der/die Kund*in ohne Einwilligung von Studio Ant Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Studio Ant für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des/der Kund*in der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
V. Schlussbestimmungen
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: studio@antcostume.com
Studio Ant ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher*innenschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Studio Ant und einem/einer Kund*in (Verbraucher*in), die nicht durch Verhandlungen mit dem/ der Kund*in (Verbraucher*in), zum Beispiel im Rahmen unseres Beschwerdesystems beigelegt werden konnte, können VKund*in (Verbraucher*in) grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Schlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
7694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41
3. Die Studio Ant hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
4. Gegenüber Unternehmen wird als Gerichtsstand der Sitz von Studio Ant vereinbart.
5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 nicht dazu, dass einem/einer Verbraucher*in der Schutz entzogen wird, den ihm/ihr das zwingende Verbraucher*innenrechts des Staates gewährt, in dem er/sie seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern Studio Ant ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.
Haftungsausschluss:
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